Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für die Focusing-Basisausbildung und Aufbauseminare. In Anlehnung an die AGB des Deutschen Focusing-Instituts (DFI).
1. Anmeldung & Vertrag
Mit dem Eingang der schriftlichen Anmeldung und dem unterzeichneten Weiterbildungsvertrag ist Ihr Teilnahmeplatz reserviert. Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.
2. Teilnahmebedingungen
Voraussetzung für die Anmeldung zu Seminar I ist Volljährigkeit. Voraussetzung für die Aufbauseminare (II–V) ist die Teilnahme an Seminar I, bei eigener oder anderer Ausbildungsstelle.
3. Zahlung
Sie können die gesamte Ausbildung im Voraus oder jeden Ausbildungsblock 6 Wochen vor dem jeweiligen Seminarbeginn überweisen. Die genauen Beträge entnehmen Sie bitte dem Anmeldeformular bzw. der Anmeldebestätigung.
Die Seminargebühren sind von der Umsatzsteuer befreit (DFI gemeinnützig).
4. Rücktritt
Bis 6 Wochen vor Beginn von Seminar I ist ein kostenloser Rücktritt möglich. Bearbeitungsgebühr: € 50.-. Bei Rücktritt nach diesem Zeitpunkt muss die volle Seminargebühr bezahlt oder eine Ersatzteilnehmer:in gestellt werden.
Wenn Sie sich für die gesamte Ausbildung angemeldet haben, ist bis 8 Tage nach dem Besuch von Seminar I ein Rücktritt von den Folgeseminaren ohne weitere Kosten möglich.
Wenn Sie sich für die gesamte Ausbildung angemeldet haben, können nach Beginn von Seminar II die Kosten auch bei Nicht-Teilnahme an einem einzelnen Ausbildungstermin nicht zurückerstattet werden.
5. Bescheinigungen
Sie erhalten am Ende eines jeden Seminars eine Teilnahmebestätigung, die zugleich als Quittung dient. Eine Gesamt-Teilnahmebestätigung für alle Seminare kann gegen eine Ausstellungsgebühr von € 30.- extra angefordert werden. Für schriftliche Ausbildungsunterlagen können zusätzliche geringe Kosten anfallen.
6. Absage durch den Veranstalter
Sollte die Veranstaltung aus organisatorischen Gründen abgesagt werden müssen, erstatten wir Ihnen die bereits geleisteten Zahlungen vollständig. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
7. Schweigepflicht
Alle Teilnehmenden verpflichten sich zur Verschwiegenheit über persönliche Inhalte, die im Rahmen der Selbsterfahrungsanteile zur Sprache kommen.
Stand: Mai 2026