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Seminare & Ausbildung

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für die Focusing-Basisausbildung und Aufbau­seminare. In Anlehnung an die AGB des Deutschen Focusing-Instituts (DFI).

1. Anmeldung & Vertrag

Mit dem Eingang der schriftlichen Anmeldung und dem unterzeichneten Weiterbildungsvertrag ist Ihr Teilnahmeplatz reserviert. Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.

2. Teilnahme­bedingungen

Voraussetzung für die Anmeldung zu Seminar I ist Volljährigkeit. Voraussetzung für die Aufbau­seminare (II–V) ist die Teilnahme an Seminar I, bei eigener oder anderer Ausbildungs­stelle.

3. Zahlung

Sie können die gesamte Ausbildung im Voraus oder jeden Ausbildungs­block 6 Wochen vor dem jeweiligen Seminarbeginn überweisen. Die genauen Beträge entnehmen Sie bitte dem Anmeldeformular bzw. der Anmeldebestätigung.

Die Seminargebühren sind von der Umsatzsteuer befreit (DFI gemeinnützig).

4. Rücktritt

Bis 6 Wochen vor Beginn von Seminar I ist ein kostenloser Rücktritt möglich. Bearbeitungsgebühr: € 50.-. Bei Rücktritt nach diesem Zeitpunkt muss die volle Seminar­gebühr bezahlt oder eine Ersatz­teilnehmer:in gestellt werden.

Wenn Sie sich für die gesamte Ausbildung angemeldet haben, ist bis 8 Tage nach dem Besuch von Seminar I ein Rücktritt von den Folge­seminaren ohne weitere Kosten möglich.

Wenn Sie sich für die gesamte Ausbildung angemeldet haben, können nach Beginn von Seminar II die Kosten auch bei Nicht-Teilnahme an einem einzelnen Ausbildungs­termin nicht zurückerstattet werden.

5. Bescheinigungen

Sie erhalten am Ende eines jeden Seminars eine Teilnahme­bestätigung, die zugleich als Quittung dient. Eine Gesamt-Teilnahme­bestätigung für alle Seminare kann gegen eine Ausstellungs­gebühr von € 30.- extra angefordert werden. Für schriftliche Ausbildungs­unterlagen können zusätzliche geringe Kosten anfallen.

6. Absage durch den Veranstalter

Sollte die Veranstaltung aus organisatorischen Gründen abgesagt werden müssen, erstatten wir Ihnen die bereits geleisteten Zahlungen vollständig. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

7. Schweigepflicht

Alle Teilnehmenden verpflichten sich zur Verschwiegenheit über persönliche Inhalte, die im Rahmen der Selbsterfahrungs­anteile zur Sprache kommen.

Stand: Mai 2026